Sicherheit hat bei uns höchste Priorität – deshalb gelten für bestimmte gefährliche Güter strikte Transportausschlüsse.
Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen.
Für bestimmte Stoffe und Güter ist der Transport durch G. Englmayer aus Sicherheitsgründen generell ausgeschlossen.
UN 0020 |
UN 1798
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UN 2186
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UN 3097
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Verbotene Gefahrgut-Klassen
Klasse 2: Giftige Gase (Klassifizierungscode: T, TF, TC, TO, TFC, TOC)
Klasse 6.1: Giftige Stoffe der Verpackungsgruppe I
Klasse 7: Radioaktive Stoffe
Weitere Güter mit Transportverbot
Beschädigte Batterien
Abfallstoffe
Für die Klasse 1 (explosive Stoffe) gelten eingeschränkte Transportbedingungen:
Zulässig sind nur Stoffe mit dem Klassifizierungscode 1.4G oder 1.4S, die unter den Rahmenbedingungen des Kapitels 1.1.3.6 ADR (max. 1000 Punkte-Regelung) befördert werden.